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Lizenzen, Freigaben und Offlinegrenze

Stand: 17. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt die bestehenden Freigaben. Die Ausnahme für bereits laufende Spracherkennung ist im gemeinsamen Quellstand geprüft. Die vollständige Laufzeit- und Praxisabnahme steht noch aus.

Unter Praxis → Updates & Betrieb verwaltet die Plattformadministration die Basislizenz und die Featurefreigaben. Praxisadministration und Praxisnutzer ändern diese Freigaben nicht selbst. Neue Praxen beginnen ohne Featurefreigaben.

Freigabe Funktion
findings Befunde: Befunde verarbeiten, prüfen und exportieren
conversation_documentation Gesprächsdokumentation: lokale Gesprächsdokumentation
flow Docunara Diktat: lokales Diktat über den Praxisserver
tasks Aufgaben: Aufgaben bearbeiten
scheduling Dienstplanung

Jede Funktion benötigt eine aktive Basislizenz und ihre eigene Freigabe. Prüfen Sie außerdem Rolle und technische Voraussetzungen. Eine Gesprächsfreigabe installiert kein lokales Sprachmodell. Bei gleichzeitigem Ändern durch zwei Administratoren kann ein Versionskonflikt auftreten: aktuellen Stand neu laden und Änderungen abgleichen.

Für Sprachfunktionen reicht die Featurefreigabe allein nicht: Das Voice-Modul der Praxis (Dashboard, Bereich KI & Sprache) muss zusätzlich auf Voice lokal stehen. Es gibt keine eigene Voice-Lizenz; sie gilt als vorhanden, wenn die Praxis Gesprächsdokumentation hat. Wer nur Docunara Diktat freigeschaltet bekommt, kann das Voice-Modul daher nicht einschalten, und am Arbeitsplatz erscheint „Spracherkennung nicht bereit“. Schalten Sie in diesem Fall beide Funktionen frei. Bei neu freigegebenem Diktat und vorhandener Gesprächsdokumentation stellt das Dashboard das Voice-Modul selbst auf Voice lokal. Das Dashboard warnt bei einer Abweichung; die Plattformadministration behebt sie mit Voice-Modul einschalten. Siehe Einrichtung, Schritt 1.

Server und Connector verwenden ihre eigenen signierten, praxis- und gerätegebundenen Nachweise. Produktive Nutzung ist höchstens 48 Stunden ab Ausstellung des letzten gültigen Nachweises möglich, gegebenenfalls kürzer durch dessen Ablauf. Das ist eine Offlinegrenze, keine Vertrags- oder Lizenzlaufzeit.

Neustart, fehlgeschlagener Abgleich und Uhrumstellung verlängern die Frist nicht. Nach Ablauf werden produktive Funktionen gesperrt; Dokumente, Queue und Einstellungen bleiben gespeichert. Statusprüfung, Wiederverbindung, Lizenzabgleich und sichere autorisierte Reparaturwege bleiben erreichbar. Stellen Sie die Verbindung wieder her und lassen Sie einen gültigen neuen Nachweis synchronisieren.

Eine zentrale Sperre erreicht ein offline befindliches Gerät erst bei Wiederverbindung oder beim Ablauf des Nachweises. Ein alter scheinbar länger gültiger Nachweis hebt die 48-Stunden-Grenze nach dem Upgrade nicht auf.

Der neue, noch nicht produktiv freigegebene Vertrag sieht einen Start durch ausdrückliche Aktivierung der Plattformadministration vor. Nach Ablauf sollen bereits vor Ablauf eingegangene Befunde und Queue-Vorgänge vollständig fertigverarbeitet, geprüft, korrigiert und über den vorhandenen Workflow ins PVS exportiert werden dürfen. Beispiel: Fünf bereits vorhandene Queue-Befunde dürfen abgeschlossen werden. Neue Befunde, Daten und Jobs werden dann nicht angenommen.

Für Gesprächsdokumentation und Diktat sollen nach Ablauf ausschließlich unveränderte, bereits vor Ende dauerhaft gespeicherte und belegte Ergebnisse erstmals freigegeben und exportiert werden dürfen. Die zuständige Person benötigt weiterhin die aktuelle Berechtigung für die Freigabe. Textbearbeitung, neue Aufnahme, Spracherkennung, Zusammenfassung sowie ein anderes Ziel oder Profil sind davon nicht umfasst. Lesen, Backup/Wiederherstellung und die normale Zugriffssicherheit bleiben verfügbar. Das ist die geplante neue Ablaufregel, noch keine produktiv freigegebene Funktion und keine Änderung der oben beschriebenen aktuellen Offline-Nachweisgrenze. Die konkrete Abgrenzung und Migration werden mit den versionierten Lizenzprüfungen dokumentiert.

Für das einmalige Speichern eines Rohtranskripts sieht der geprüfte Quellentwurf eine weitere enge Grenze vor: Nur eine bei gültiger Berechtigung tatsächlich begonnene, noch laufende Spracherkennung darf bei regulärem Laufzeitende ihren unveränderten Rohtext einmal speichern. Im Gesprächsverlauf heißt dieser Zustand Transkript gespeichert. Das ist keine Zusammenfassung, ärztliche Freigabe oder Ausgabe ins PVS und erteilt keinen neuen Abschlussnachweis. Der gespeicherte Rohtext bleibt mit aktueller Anmeldung und den erforderlichen Zugriffsrechten lesbar. Die Ausnahme startet keine weitere Verarbeitung und erlaubt weder neue Eingaben noch Neustart oder Wiederholung. Eine spätere ausdrücklich angeforderte Verarbeitung benötigt dann aktive Berechtigung für die aktuelle Quelle und Anmeldung. Die gezielten privaten Windows-Quell- und Laufzeitprüfungen sind für ihren begrenzten Umfang bestanden. Der gemeinsame Quellstand ist für die beschriebenen Änderungen geprüft; eine integrierte Laufzeitprüfung des Gesamtpfads und die vollständige Ablauf- und Praxisabnahme stehen noch aus.

Diese Hilfe verspricht noch keine verfügbaren Ablaufdialoge, Tarife, Preise oder Abrechnung. Bestehende Freigaben und Einstellungen müssen bei der Umstellung erhalten bleiben.

Die geplante Aktivierung und der Abschluss vorhandener Vorgänge sind noch keine produktive Laufzeitfreigabe.

Im noch nicht für den Praxisbetrieb freigegebenen Integrationsstand benötigt ein neuer Befundeingang zusätzlich eine überprüfbare Zulassung für den konkreten Vorgang. Fehlt diese Voraussetzung, bleibt der neue Eingang unverarbeitet. Ein erreichbarer Server und eine aktive Featurefreigabe allein bestätigen diese Zulassung noch nicht. Bereits gespeicherte Dokumente und Warteschlangeneinträge bleiben erhalten.

Ein erneuter Eingang oder eine Wiederanalyse darf die Zulassung eines früheren Vorgangs nicht übernehmen. Auch ein Neustart stellt keine fehlende Berechtigung her. Die Prüfung dieser Abläufe und der sicheren Wiederaufnahme gehört weiterhin zur Abnahme vor einer Praxisfreigabe.

Im integrierten Quellstand werden auch Lesen, Prüfen und Export eines Befunds für den konkreten Vorgang kontrolliert. Die produktive Anbindung dieser Prüfungen an die tatsächliche Anmeldung, Praxiszugehörigkeit und bestätigte PVS-Zuordnung ist noch offen. Eine erreichbare Schnittstelle bestätigt keine Praxisfreigabe.

Bei der vorgesehenen ausdrücklichen Freigabe wird die ärztliche Prüfung bestätigt. Dafür ist keine zusätzliche Arztrolle oder gesonderte Arztberechtigung vorgesehen. Die bestehenden Praxisrechte sowie die Prüfungen von Anmeldung, Vorgang, Lizenz und Exportziel gelten weiterhin.

Die vorgesehene Ausnahme erlaubt die erste Freigabe und Ausgabe eines unveränderten Diktat-Ergebnisses auch nach Laufzeitende, wenn es nachweislich schon vor Ende unter gültiger Diktatfreigabe dauerhaft und geschützt abgeschlossen wurde. Die heutige 48-Stunden-Grenze für neue Arbeit darf diesen belegten alten Abschluss nicht nachträglich sperren. Die aktuelle Anmeldung, Praxiszuordnung, ausdrückliche Freigabe und das bestätigte Ergebnis, Profil und Ziel werden weiterhin geprüft.

Der bestehende Diktatverlauf enthält die erforderlichen geschützten historischen Nachweise noch nicht. Ein Zeitstempel oder gespeicherter Text ersetzt sie nicht; fehlende Nachweise werden nicht nachträglich erfunden. Diese Ausnahme bleibt deshalb in Integration. Neue Aufnahme, Spracherkennung, Textbearbeitung und ein anderes Profil oder Ziel benötigen eine neue Zulassung.

Entwicklungsstand der historischen Diktat-Kopie (12. Oktober 2026)

Abschnitt betitelt „Entwicklungsstand der historischen Diktat-Kopie (12. Oktober 2026)“

Der geprüfte Quellstand präzisiert den vorherigen Abschnitt: Der begrenzte Weg für historische Zwischenablage-Ausgaben enthält inzwischen einen geschützten Abschlussnachweis. Die gemeinsame Integration und die Freigabe für den Praxisbetrieb stehen weiterhin aus. Bereits vorhandene Einträge ohne diesen ursprünglichen Schutz bekommen ihn nicht nachträglich.

Die erste ausdrückliche Kopie eines unveränderten, vor Lizenzende geschützt und dauerhaft abgeschlossenen Ergebnisses kann nach Laufzeitende möglich bleiben. Eine frische Online-Prüfung muss die aktuelle signierte Konfiguration bestätigen. Eine reine Änderung ihrer Version und Prüfsumme sperrt diesen alten Abschluss nicht; Praxis, Installation, Connector, Profil und Ausgabeart müssen weiterhin zum ursprünglichen Ergebnis passen. Eine Bearbeitung oder neue Verarbeitung fällt nicht unter diese Ausnahme. Ein erfolgreich gespeichertes Ergebnis ohne Abschlusssiegel benötigt weiterhin eine aktuelle Berechtigung.

Die Kopie bestätigt keine Übernahme ins PVS. Die Diktat-Hilfe beschreibt diese Abgrenzung. Die Ausnahme erteilt keine zusätzliche Arztrolle und bestätigt weder den vollständigen Ablaufvertrag noch eine native oder produktive Abnahme.